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Zusatzvereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung

Hinweis zu § 11 BDSG

Wir empfehlen unseren Public Cloud Kunden den Abschluss einer „Zusatzvereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung“ mit myfactory International GmbH. Da Sie in der Regel personenbezogene Daten in Ihrer Unternehmenssoftware erfassen und verarbeiten, erfüllen Sie somit die gesetzlichen Anforderungen des § 11 BDSG. Sie können die Vereinbarung jederzeit während der Vertragslaufzeit Ihres Public Cloud Abonnements mit uns abschließen. Hierzu ergänzen Sie bitte das PDF-Dokument, welches Sie auf dieser Seite herunterladen können, drucken es zweifach aus und schicken uns beide Exemplare unterschrieben zu. Innerhalb von zwei Wochen erhalten Sie ein Exemplar gegengezeichnet zurück.

Einsicht in Ihre Daten

Die myfactory International GmbH nimmt grundsätzlich keine Einsicht in Ihre Kundendaten. Sollte ein Einblick auf Grund von Supportanfragen notwendig sein, wird dies mit Ihnen gemeinsam bzw. in Absprache vorgenommen.

Die unterschriebenen Exemplare schicken Sie bitte an die folgende Anschrift:

myfactory International GmbH
Auftragsbearbeitung: Datenschutz
Rosenheimer Str. 141h
81671 München

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